A- VERKAUFSBEDINGUNGEN
A-1. Allgemeines
Die in den Katalogen, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Informationen sind nur indikativ, Geemarc Telecom kann diese Angaben jederzeit ohne vorherige Ankündigung aufgrund technischer Änderungen oder einer Veränderung der wirtschaftlichen Bedingungen ändern.
A-2. Angebote und Bestellungen
– Gültigkeitsdauer der Angebote :
Angebote sind jeweils nur 15 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart.
– Änderung der Bestellung :
Sollte der Kunde während der Bearbeitung einer Bestellung schriftlich die Menge oder Ausstattung des Produkts ändern, können die Preise sowie die geplanten Liefertermine angepasst werden.
– Keine Stornierung von Bestellung mit einem kundenspezifischen Produkt wird akzeptiert.
A-3. Preisliste
Anbei erhalten Sie die Preisliste unseren Produkten.
Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer, ohne die Transportkosten und die Umweltbeitrag, die bei der Auftragsbestätigung fällig sind.
Die Preise können im Laufe des Jahres geändert werden. In diesem Fall werden die Bestellungen zu dem Preis bei der Registrierung der Bestellung berechnet.
A-4. Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt bei der von den Kunden bei Auftragserteilung angegebenen Adresse.
Die angegebenen Lieferzeiten sind nur indikativ und hängen von dem Auftragstyp (spezifische Produkte oder nicht) und von den bestellten Mengen ab.
Die Verantwortung von Geemarc Telecom ist nur möglich wenn die Nichtausführung oder die Verspätung in der Ausführung seiner in den allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Pflichten führt auf einen Fall höherer Gewalt zurück.
Die folgenden Ereignisse werden als höhere Gewalt angesehen und entbinden Geemarc Telecom in allen Fällen von jeglicher Verantwortung: Kriege, Streiks, Epidemien, Unfall, schlechtes Wetter, Rohstoffmangel, Feuer, und – im allgemeineren Sinne – Ereignisse, die zu einem vollständigen oder teilweisen Produktionsstopp in den Werkstätten von Geemarc Telecom oder seiner Zulieferer führen.
Zudem, in Fällen :
– Wenn die Zahlungskonditionen nicht eingehalten wurden,
– Wenn erforderliche Informationen seitens des Kunden nicht rechtzeitig erteilt wurden oder unvollständnig bzw. ungenau waren
– Wenn zurückliegende Verbindlichkeiten noch nicht beglichen wurden,
– Wenn die Komponenten für die Produktion unseren Produkten veraltet sind, und verursachen das vorzeitige Ende der Produktlebensdauer.
A-5. Bedingungen der Übernahme von Lieferungen durch den Kunden
Sofern der Kunde in seiner Bestellung keine speziellen Angaben gemacht hat, die seitens Geemarc Telecom akzeptiert wurden, entsprechen die Eigenschaften der verkauften Produkte den in den Produktbeschreibungen von Geemarc Telecom aufgeführten Merkmalen.
Reklamationen hinsichtlich der Qualität von Produkten, die von Geemarc Telecom geliefert wurden, müssen innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgen.
Geemarc Telecom wird die Rücknahme von Produkten jedoch nur dann akzeptieren, wenn die folgenden
Bedingungen gegeben sind:
– Der Kunde muss im Voraus eine schriftliche Zustimmung von Geemarc Telecom erhalten
– Die Rücksendung muss vollständig in der Originalverpackung, die nicht beschädigt sein darf, erfolgen;
die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde,
– Das Produkt darf keine Wertminderung erlitten haben,
– An dem Produkt darf nach Auslieferung keinerlei Veränderung vorgenommen worden sein
A-6. TRANSPORT – VERSICHERUNG
Die Transportbedingungen sind innerhalb der Bestellung zu definieren.
Bezüglich der Lieferungen FCA2020 (ab Werk des Verkäufers), erfolgt der Kosten- und Risikenübergang, wenn der Transporteur die Ware übernimmt, muss also der Kunde die Ware sichern.
Bezüglich der Lieferungen FOB2020 (wenn die Ware die Schiffsreling in dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen überschritten hat), erfolgt der Kosten- und Risikenübergang, wenn die Ware auf dem Schiff geliefert wurde.
Bezüglich der Lieferungen DAP2020 (direkte Lieferung beim Kunden), sind die geschickten Produkten von Geemarc Telecom gesichert.
In jedem Fall hat der Empfänger die Warenlieferung bei Erhalt zu prüfen und muss Beschwerden auf dem Lieferschein gegebenenfalls gegen die Transportunternehmen richten.
Der Kunde verfügt über eine Frist von 24 Stunden, um seine Vorbehalte an Geemarc Telecom zu verschicken.
A-7. Eigentumsvorbehalt
Die Übertragung des Eigentums der Produkte geht dann auf den Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Preises über.
B-ABRECHNUNGSBEDINGUNGEN
B-1. Zahlungsbedingungen
B-1.a Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tagen Netto ab Rechnungsdatum.
Der Zahlungsverzug einer Rechnung berechtigt Geemarc Telecom, dass sich alle Rechte und Maßnahmen vorbehält, jegliche Lieferung vorübergehend einzustellen, unabhängig von den in der Bestellung aufgeführten Bedingungen, bis der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde und berechtigt das eventuell am Kunden zugestimmte Skonto zu stornieren.
B-1.b Spezifische Angebote und Aufträge
Die Produkte sind am Wohnsitz von Geemarc Telecom entweder ohne oder mit bestimmter Frist und auf jeden Fall unter den von Geemarc Telecom in dem Angebot der Auftragsbestätigung oder Korrespondenz angegebenen Bedingungen zahlbar.
Die eventuell auf der Kundenbestellung angegebene Zahlungsbedingungen unterliegen nicht der Verantwortung Geemarc Telecom.
B-2. Zahlungsmodalitäten
Die Bestellungen sind per Überweisung zu zahlen
Zahlungen müssen in jedem Fall den Bedingungen, die von Geemarc Telecom im Angebot, der Bestellannahme oder damit zusammenhängender Korrespondenz sowie in Rahmenvereinbarungen formuliert wurden, entsprechen.
B-3. gewährte Rabatte
Qualitative oder quantitative Preisnachlässe können innerhalb spezielle Vereinbarungen gewährleistet werden:
– Gemäß dem mit Geemarc Telecom realisierten Umsatz,
– Gemäß den Auftragsvolumen,
– Gemäß der Versorgung bestimmten Leistungen vom Einkäufer,
– Gemäß der geographischen Lage
Die Preisnachlässe können die Form von einmaligen Aktionsrabatte, Nachlässe annehmen.
B-4. Skontobedingungen
Für jede frühzeitige Zahlung wird ein Preisnachlass von 0,4% pro Monat gewährt, dieser wird auf einer anteiligen Zeitbasis berechnet.
B-5. Verzugszinsen
Im Falle einer verspäteten Zahlung hat der Kunde eine Verzugsgebühr in Höhe des von der Europäischen Zentralbank anwandten Basiszinssatzes auf die Refinanzierungszinssatz zu zahlen. Diese Verzugsgebühren werden ab dem Tag, der dem Abrechnungstag folgt, fällig sein, und zwar ohne, dass es einer Mahnung bedarf und auch bei Teilzahlung.
Gemäß der Artikel 6 der 2011/7/UE des Europäischen Parlaments und des Rates des 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wird eine Pauschalentschädigung von EUR 40 dazu hinzugefügt.
Zusätzliche Entschädigungen sind auch möglich, um auf Vorlage von entsprechenden Nachweisen die wegen Zahlungsverzüge enstehenden Kosten zu schliessen.
C- GARANTIE DES HERSTELLERS
C-1. Definition der Garantie
Um die vertragsgemäße Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss ein Produkt die folgenden Bedingungen erfüllen:
– Der Rücksendung an den After-Sales Service von Geemarc Telecom müssen beigefügt sein:
- die datierte Rechnung,
- eine Mängelbeschreibung.
– Folgendes wird nicht als Grund für eine Rücksendung akzeptiert: Schäden durch Aufprall, fehlerhafte Handhabung, unzureichende Wartung, Demontage außerhalb der Werkstätten von Geemarc Telecom oder Schäden, die durch äußere Einwirkungen auf das Produkt verursacht wurden, wie Feuchtigkeit, Feuer oder Blitzschlag
– Die Rücksendung des Produkts muss in einer geeigneten Verpackung erfolgen.
– Das Produkt muss vollständig in einer angepassten Verpackung zurückgesendet werden
– Produkte, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind als außerhalb der Garantie liegend anzusehen.
C- 2. Gültigkeit der Garantie
Die vertragliche Garantie gilt in allen Ländern des europäischen Kontinents.
Die vertragliche Garantie gilt für den Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufdatum in den Verkaufsstellen den Geemarc Telecom Kunden.
Während dieses Zeitraums werden Reparaturen an den betreffenden Produkten kostenfrei durchgeführt. Die Garantieleistung deckt nur den seitens des Kunden angezeigten Mangel ab und führt nicht zum Ersatz durch ein Neugerät, es sei denn, dies wurde explizit vereinbart
C-3. Garantiebedingungen
Transportkosten des betreffenden Produkts auf dem Weg zu Geemarc Telecom liegen in der Verantwortung des Kunden und umgekehrt bei Geemarc Telecom auf dem Rückweg. Jedes zurückgesandte Produkt sollte innerhalb von durchschnittlich 15 Arbeitstagen ab Eingang in der Technischen Abteilung von Geemarc Telecom repariert werden. Geemarc Telecom ist nicht für Kosten verantwortlich, die aus der Inaktivität des Produkts oder etwaiger damit verbundener Schäden resultieren.
D- GERICHTSSTAND
Im Falle eines Rechtsstreits gilt ausschließlich die Rechtsprechung des Handelsgerichts von Dunkerque (Dünkirchen), unabhängig von vereinbarten Verkaufsbedingungen und Zahlungsmodalitäten. Dies gilt auch für den Fall, dass dritte Parteien oder mehrere Angeklagte einbezogen sind.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem französischen Recht.
CGV-240120 rev1