ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
– ALLGEMEINES
Eine Auftragserteilung durch den Kunden bedeutet gleichzeitig, dass der Kunde diese Verkaufsbedingungen akzeptiert, es sei denn, zwischen Geemarc Telecom und dem Kunden wurde eine spezielle, schriftliche Vereinbarung getroffen.
Angebote sind jeweils nur 15 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart.
Die in den Katalogen, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Informationen sind nur indikativ. Geemarc Telecom kann diese Angaben jederzeit ohne vorherige Ankündigung aufgrund technischer Änderungen oder einer Veränderung der wirtschaftlichen Bedingungen ändern.
I – ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN
Sollte der Kunde während der Bearbeitung einer Bestellung schriftlich die Menge oder Ausstattung des Produkts ändern, können die Preise sowie die geplanten Liefertermine angepasst werden.
Eine kundenspezifische Produktbestellung kann nicht storniert werden.
II– LIEFERZEITEN
Die angegebenen Lieferzeiten sind nur indikativ und nicht unveränderlich.
Für eine verspätete Lieferung kann keine Vertragsstrafe gefordert werden, es sei denn, eine andere Regelung wurde explizit oder schriftlich zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Die folgenden Ereignisse werden als höhere Gewalt angesehen und entbinden Geemarc Telecom in allen Fällen von jeglicher Verantwortung: Kriege, Streiks, Epidemien, Unfall, schlechtes Wetter, Rohstoffmangel, Feuer, und – im allgemeineren Sinne – Ereignisse, die zu einem vollständigen oder teilweisen Produktionsstopp in den Werkstätten von Geemarc Telecom oder seiner Zulieferer führen.
Darüber hinaus wird Geemarc in folgenden Fällen automatisch von jeder Verpflichtung bezüglich der Lieferzeiten entbunden, und zwar ohne Schadensersatzpflicht:
– Wenn die Zahlungskonditionen nicht eingehalten wurden,
Wenn erforderliche Informationen seitens des Kunden nicht rechtzeitig erteilt wurden oder unvollständig bzw. ungenau waren,
– Wenn zurückliegende Verbindlichkeiten noch nicht beglichen wurden.
III– BEDINGUNGEN DER ÜBERNAHME VON LIEFERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
Sofern der Kunde in seiner Bestellung keine speziellen Angaben gemacht hat, die seitens Geemarc Telecom akzeptiert wurden, entsprechen die Eigenschaften der verkauften Produkte den in den Produktbeschreibungen von Geemarc Telecom aufgeführten Merkmalen.
Reklamationen hinsichtlich der Qualität von Produkten, die von Geemarc Telecom geliefert wurden, müssen innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgen.
Geemarc Telecom wird die Rücknahme von Produkten jedoch nur dann akzeptieren, wenn die folgenden Bedingungen gegeben sind:
– Der Kunde muss im Voraus eine schriftliche Zustimmung von Geemarc Telecom erhalten,
– Der Kunde muss den genauen Grund der Rücksendung angeben,
– Die Rücksendung muss vollständig in der Originalverpackung, die nicht beschädigt sein darf, erfolgen;
die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde,
– Das Produkt darf keine Wertminderung erlitten haben, und zwar aus keinerlei Gründen (insbesondere während der Lagerung, der Prüfung, der Installation und De-Installation etc.),
– An dem Produkt darf nach Auslieferung keinerlei Veränderung vorgenommen worden sein.
IV– TRANSPORT – VERSICHERUNG
Für Ab-Werk Lieferungen muss der Kunde die Ware versichern. Im Falle von DDP-Lieferungen (deliveries duty paid, Geliefert Zoll bezahlt) direkt zum Kunden werden die beförderten Waren durch Geemarc Telecom versichert.
In jedem Fall hat der Empfänger die Warenlieferung bei Erhalt zu prüfen und muss Beschwerden gegebenenfalls gegen die Transportunternehmen richten.
V– ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Waren sind per Überweisung innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu zahlen. Zahlungen müssen in jedem Fall den Bedingungen, die von Geemarc Telecom im Angebot, der Bestellannahme oder damit zusammenhängender Korrespondenz sowie in Rahmenvereinbarungen formuliert wurden, entsprechen. Etwaige Zahlungsbedingungen, die auf der Bestellung des Kunden aufgeführt sein könnten, sind für Geemarc Telecom nicht verbindlich.
Gemäß Abschnitt L.441-6 beträgt die maximale Zahlungsfrist einer Rechnung 45 Tage/Monatsende oder 60 Tage ab Rechnungsdatum. Deutschland = 30 Tage rein netto
Ein Zahlungsverzug berechtigt Geemarc Telecom, das sich alle Rechte und Maßnahmen vorbehält, jegliche Lieferung vorübergehend einzustellen, unabhängig von den in der Bestellung aufgeführten Bedingungen, bis der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde. Darüber hinaus behält sich Geemarc Telecom das Recht vor, einen dem Kunden auf der betreffenden Rechnung möglicherweise gewährten Rabatt zurückzunehmen. Für jede frühzeitige Zahlung wird ein Preisnachlass von 0,4% pro Monat gewährt, dieser wird auf einer anteiligen Zeitbasis berechnet. Im Falle einer verspäteten Zahlung hat der Kunde automatisch eine Verzugsgebühr in Höhe des Basiszinssatzes +8% auf die fälligen Beträge zu zahlen. Diese Verzugsgebühren werden ab dem Tag, der dem Abrechnungstag folgt, fällig, und zwar ohne, dass es einer Mahnung bedarf.
VI– GARANTIE DES HERSTELLERS
1.Definition der Garantie
Um die vertragsgemäße Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss ein Produkt die folgenden Bedingungen erfüllen:
– Der Rücksendung an den After-Sales Service von Geemarc Telecom müssen beigefügt sein:
– die datierte Rechnung,
– eine Mängelbeschreibung.
– Folgendes wird nicht als Grund für eine Rücksendung akzeptiert: Schäden durch Aufprall, fehlerhafte Handhabung, unzureichende Wartung, Demontage außerhalb der Werkstätten von Geemarc Telecom oder Schäden, die durch äußere Einwirkungen auf das Produkt verursacht wurden, wie Feuchtigkeit, Feuer oder Blitzschlag.
– Das Produkt muss vollständig in der Originalverpackung zurückgesendet werden.
– Produkte, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind als außerhalb der Garantie liegend anzusehen.
2.Gültigkeit der Garantie
Die vertragliche Garantie gilt für den Zeitraum zwei Jahres ab Kaufdatum in einer von Geemarc Telecom autorisierten Verkaufsstelle.
Während dieses Zeitraums werden Reparaturen an den betreffenden Produkten kostenfrei durchgeführt. Die Garantieleistung deckt nur den seitens des Kunden angezeigten Mangel ab und führt nicht zum Ersatz durch ein Neugerät, es sei denn, dies wurde explizit vereinbart.
3.Garantiebedingungen
Transportkosten des betreffenden Produkts auf dem Weg zu Geemarc Telecom liegen in der Verantwortung des Kunden und umgekehrt bei Geemarc Telecom auf dem Rückweg. Jedes zurückgesandte Produkt sollte innerhalb von durchschnittlich 15 Arbeitstagen ab Eingang in der Technischen Abteilung von Geemarc Telecom repariert werden. Geemarc Telecom ist nicht für Kosten verantwortlich, die aus der Inaktivität des Produkts oder etwaiger damit verbundener Schäden resultieren.
Die Anwendung spezieller Garantiebedingungen ist möglich, wenn diese schriftlich per Vertrag oder Vereinbarung zwischen den Parteien definiert werden.
VII – EIGENTUM
Das Eigentum an Produkten geht erst nach vollständiger Bezahlung ihres Kaufpreises über. Risiken werden mit der Lieferung der Produkte an den Käufer übertragen.
VIII – GERICHTSSTAND
Im Falle eines Rechtsstreits gilt ausschließlich die Rechtsprechung des Handelsgerichts von Dunkerque (Dünkirchen), unabhängig von vereinbarten Verkaufsbedingungen und Zahlungsmodalitäten. Dies gilt auch für den Fall, dass dritte Parteien oder mehrere Angeklagte einbezogen sind.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem französischen Recht.
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